Finanz- und Lohnbuchhaltung

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

Finanzbuchhaltung:

  • Kontierung von Belegen und Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Entwicklung eines monatlichen Berichtswesens
  • Beratung in allen Fragen des Rechnungswesens
  • Entwicklung und Implementierung von Kostenrechnungssystemen
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals

Lohnbuchhaltung:

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Abrechnung von Baulöhnen
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Beratung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Jahresschlussarbeiten einschließlich notwendiger Meldungen